Familienrecht
Beratung und Information sind im Bereich des Familienrechts von
besonderer Wichtigkeit, weil hier weit reichende Entscheidungen zu
treffen sind.
Güterrechtliche Ansprüche und Unterhaltsansprüche sowie die Regelung
des Umgangs- und Sorgerechts können als so genannte
Scheidungsfolgensache auf Antrag im Verbund mit der Scheidung geltend
gemacht werden. Regelmäßig können nur nach eingehender Information und
interessengerechter Beratung hier sachgerechte Entscheidungen getroffen
werden.
Zu klären ist oft zunächst welche berechtigten Unterhaltsansprüche
bestehen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs des berechtigten
Ehegatten und der Kinder. Die Feststellung von Unterhaltsansprüchen ist
oft kompliziert und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Zu beachten ist hierbei insbesondere auch, dass das seit dem 1. Januar
2008 geltende neue Unterhaltsrecht weit reichende Veränderungen
herbeigeführt hat hinsichtlich der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten
und der Zumutung nachehelicher Eigenverantwortung.
Für den juristischen Laien bedeutet dies in der Regel einen Berg
von unübersichtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen hier nicht den
Überblick zu verlieren und nicht Gefahr zu laufen von einer
Partei übervorteilt zu werden.
Sind Kinder vorhanden, ist die Regelung des Sorgerechts und des
Umgangsrechts von enormer Wichtigkeit. Um Kinder in der Trennungsphase jedoch nicht noch weiter zu belasten, sollte offener Streit über diese Themen vermieden werden. Wir unterstützen Sie im Sinne des sogenannten Cochemer Modells, taktisch klug, überlegt und im Sinne der Kinder zu handeln.



